Ausschüttung 2014

Ausschüttung

Für den Zeitraum vom 1. Oktober 2013 bis zum 31. Mai 2014 erfolgt am 9. Juli 2014 eine Zwischenausschüttung in Höhe von 5,00 EUR je Anteil.

Die Erträge des Zeitraums vom 1. Oktober 2013 bis zum 31. Mai 2014 werden steuerlich wie folgt behandelt:

 Privatanleger in EURBetrieblicher Anleger in EUR
Zwischenausschüttung* je Anteil5,00005,0000
davon steuerfrei  
- Ausschüttung aus Vortrag1,17761,1776
- Steuerfreie Veräußerungsgewinne (§3 Nr. 40 EStG bzw. Teileinkünfteverfahren)**0,75180,3007
- Steuerfreie Dividenden (§3 Nr. 40 EStG bzw. Teileinkünfteverfahren)0,00000,0000
- Steuerfreie Erträge nach Doppelbesteuerungabkommen***0,00000,0000
- Substanzauskehrungen (z.B. Bauzinsen)3,87953,8795
Steuerfrei insgesamt4,80894,3578
Steuerpflichtige ausgeschüttete Erträge***0,27820,7293
Kapitalertragsteuerpflichtiger Teil der ausgeschütteten Erträge****0,27820,2782
Kapitalertragsteuer bei Depotverwahrung 25% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag0,07340,0734

 

*) Die Berechnung beruht auf Angaben der externen Steuerberatung der TMW Pramerica Property Investment GmbH. Für die Richtigkeit der Berechnung wird keine Haftung übernommen. Bei Rückfragen bitten wir Sie, Ihren jeweiligen Steuerberater zu kontaktieren.

**) Bei Privatanlegern sind die aus dem Vortrag ausgeschütteten Veräußerungsgewinne steuerfrei. Bei betrieblichen Anlegern, die unter §3 Nr. 40 EStG fallen, sind die Veräußerungsgewinne zu 40 % steuerfrei.

***) Der Unterschied zwischen der Ausschüttung pro Anteil und der Summe aus steuerfreien und steuerpflichtigen Erträgen beträgt jeweils 0,0871 EUR und resulziert aus ausländischen Steuern, die die Barausschüttung gemindert haben, bei der Ermittlung der steuerlichen Erträge aber hinzuzurechnen sind und diese daher erhöhen.

****) In die Bemessungsgrundlage für die Kapitalertragsteuer sind die Veräußerungsgewinne in Höhe von 0,7518 EUR je Anteil nicht einzubeziehen.

Wir weisen darauf hin, dass bei den Anlegern neben den oben aufgeführten „steuerpflichtigen ausgeschütteten Erträgen“ in Höhe von 0,2782 EUR je Anteil im Privatvermögen (0,7293 EUR je Anteil im Betriebsvermögen) auch bestimmte vom Fonds einbehaltene Erträge steuerpflichtig sind. Diese betragen im Zeitraum von 1. Oktober 2013 bis zum 31. Mai 2014 jedoch 0,0000 EUR je Anteil im Privatvermögen (0,0000 EUR je Anteil im Betriebsvermögen), so dass sich insgesamt steuerpflichtige Erträge in Höhe von 0,2782 EUR im Privatvermögen und 0,7293 EUR im Betriebsvermögen ergeben.

Zu Beachten: ggf. Berücksichtigung von Kirchensteuer und erteiltem Freistellungsauftrag.

Berechnung der Abgeltungsteuer sowie Gutschrift auf dem Konto für einen Anteil des Sondervermögens im Privatvermögen

Steuerpflichtig (gesamt)0,2782 EUR
KESt. [ 25% auf "Steuerpflichtig (gesamt)"]./. 0,0696 EUR
Anrechenbare Quellensteuer+ 0,0000 EUR
Zwischensumme./. 0,0696 EUR
Solidaritätszuschlag (5,5% auf "Zwischensumme")./. 0,0038 EUR
Summe einzubehaltende Steuer./. 0,0734 EUR
damit Gutschrift auf Konto4,9266 EUR